Einführung
Geschichte
Aktuelles
Infomaterial
Schwerpunkte
Artenschutz
Regenwald
Tierschutz
Weitere Umweltthemen
|
::
CITES ::
Erfolge
trotz Mängel
| Zur Zeit setzt der internationale Wildlifehandel
jährlich rund 30.000 Primaten, 3 bis 5 Millionen Vögel, 500
Millionen Zierfische und 100 Millionen Reptilien als Lebendtiere,
8 Millionen Kakteen, 10 Millionen Orchideen, 1.000 Tonnen Korallen,
15 Millionen Pelzfelle und 15 Millionen Reptilhäute um. |
Das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen konnte nicht verhindern, dass
sich der weltweite Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen zum
Milliarden-Geschäft mit enormen Profitspannen entwickelte. Dessen
Umsatz wird auf jährlich 30 Milliarden Mark geschätzt, wovon mindestens
ein Viertel auf den Schwarzmarkt ("Schmuggel") entfällt. Es konnte
auch nicht verhindern, dass mehr und mehr Arten in den Sog der Vernichtung
geraten. Den abgefeimten Schmuggelmethoden steht es weitgehend hilflos
gegenüber. Beim Schutz einiger besonders "schwieriger" Arten (z.B.
Nashörner) vor der rücksichtslosen Ausbeutung hat das Übereinkommen
bisher total versagt, ebenso wie bei der Einbeziehung kommerziell
besonders wichtiger Artengruppen, wie z.B. Thunfische, Haie oder
Tropenhölzer.
Trotz seiner Mängel hat das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
einige spektakuläre Erfolge zu verzeichnen - z.B. den Zusammenbruch
der Elefantenwilderei in Afrika vor sieben Jahren. insgesamt vermochte
es die Ausbeutung der weltweiten Tier- und Pflanzenwelt durch skrupellose
Händler zumindest zu bremsen - ohne WA sähe es heute mit Gewißheit
sehr viel schlimmer aus. Für eine Trendwende bedarf es aber noch
vielen Anstrengungen und der Entschärfung einiger Grundprobleme,
die zum Teil in diesem völkerrechtlichen Vertragswerk selbst angelegt
sind:
- Das WA kann nur Arten schützen, die bereits
als "gefährdet" anerkannt sind. Es muss gewissermaßen "warten",
bis eine Population so weit dezimiert ist, dass zumindest eine
Anhang II-Listung in Frage kommt. Deshalb geraten mehr und mehr
Arten in eine ökologisch bedenkliche Lage und die Anhänge werden
immer länger.
- Die Entscheidungsprozesse für Anhangsänderungen
sind anfällig für die Blockade durch übergeordnete wirtschaftliche,
politische und ideologische Interessen einzelner Vertragsstaaten.
Selbst wenn die Gefährdung einer Art bereits offensichtlich ist,
findet ein entsprechender Antrag zur Aufnahme in einen der WA-Anhänge
oft nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit auf der Vertragsstaatenkonferenz,
oder wird auf Druck mächtiger Länder zurückgezogen.
- Dem WA fehlen Zwangsmittel zur Durchsetzung
der kommerziellen Handelsverbote für die höchst gefährdeten Anhang
I-Arten gegenüber Vertragsstaaten, die weiterhin solche Importe
zulassen. Besonders skandalös ist die Haltung etlicher ostasiatischer
Staaten, die sich noch immer weigern, Einfuhr und Vermarktung
illegal beschaffter Teile von Nashörnern, Tigern, Bären oder Moschustieren
konsequent zu unterbinden. Auch können sich Vertragsstaaten zu
leicht von solchen Verpflichtungen "befreien", indem sie einen
Vorbehalt in bezug auf bestimmte Arten einlegen. Erst 1992 zog
z.B. Japan seinen seit 1981 bestehenden Vorbehalt bezüglich der
Echten Karettschildkröten zurück und beendete damit die rücksichtslose
Abschlachtung tausender Meeresschildkröten im indonesischen Raum.
- Die Überwachung und Beschränkung des Handels
mit Anhang II-Arten obliegt aus Gründen der Wahrung von Souveränitätsrechten
prinzipiell den Ursprungsländern. Sie selbst sollen die Ausfuhr
von Exemplaren einer Art einschränken, sobald dies notwendig erscheint,
"um diese Art in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet auf einem Stand
zu erhalten, der ihrer rolle innerhalb der Ökosysteme, in denen
sie vorkommt, entspricht und der erheblich über dem Stand liegt,
bei dem diese Art für eine Aufnahme in Anhang I in Frage käme".
Diese Verpflichtung gilt auch heute noch als fortschrittlich und
als Kernstück des WA überhaupt, weil sie das sogenannte Vorsorge-Prinzip
verankert. Leider ist sie bis heute weithin mißachtet worden und
man kann deshalb sogar sagen, das WA werde in seinem wichtigsten
Punkt bislang überhaupt noch nicht angewendet! In den meisten
Wildlife-Exportstaaten fehlt der politische Wille, diese Verpflichtung
umzusetzen, und gerade die armen Drittwelt-Länder verfügen nicht
über die enormen personellen und finanziellen Mittel, die für
eine solch aufwendige Bestands- und Handelsüberwachung auf der
Ebene ökologischer Kriterien erforderlich wären.
Das
WA kann nur den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten Arten
regeln, gegenüber der oft ebenso rücksichtslosen Vermarktung vieler
Arten innerhalb der Grenzen eines Landes ist es machtlos. Weder
gegen die üble Meeresschildkröten-Schlächterei auf Bali, noch
gegen die haarsträubenden Zustände auf Lebendtiermärkten in vielen
asiatischen, afrikanischen und lateinamerikanischen Ländern oder
gegen die ökologisch unsinnigen Schlachtprogramme für angeblich
überzählige Elefanten ("Culling") in manchen südafrikanischen
Staaten kann es einschreiten.
Für diese "eingebauten" Hemmnisse müssen baldmöglichst
Lösungen gefunden werden. Einige sind schon auf dem Weg, haben aber
mit heiklen zwischenstaatlichen Akzeptanzproblemen zu ringen. Alle
Verbesserungen müssen auf diplomatischer Ebene ausgehandelt werden,
woraus sich die oft entnervende Schwerfälligkeit des WA bei der Bewältigung
selbst der dringlichsten Anliegen erklärt.
Weitere Informationen zum CITES:
|